| Beitragsordnung |
| Beitragsordnung für den Monetarium e.V. (BeitrO) Gem. § 30 (f) der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung folgende Ordnung: § 1 [Mitgliedsbeitrag] (1) Der ordentliche jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt Euro 50,00. (2) Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich Euro 25,00. (3) Der Beitrag einer juristischen Person beträgt jährlich Euro 200,00. § 2 [Fördernde Mitglieder] Fördernde Mitglieder, die natürliche Personen sind, zahlen einen Beitrag vom Euro 250,00 pro Jahr; Fördernde Mitglieder, die juristische Personen sind, zahlen Euro 500,00 pro Jahr. § 3 [Ermäßigte; Befreiungen] In den Genuss ermäßigter Beitragsleistungen kommen Schüler, Studenten, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende, Sozialhilfeempfänger und Rentner. § 4 [Fälligkeit] (1) Die Mitgliedsbeiträge sind innerhalb der ersten beiden Monate des Geschäftsjahres zu entrichten. (2) Die Mitgliedsbeiträge werden für das volle Geschäftsjahr fällig, wenn der Eintritt in den Verein in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres erfolgt. Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Mitgliedschaft fällig. (3) Tritt ein Mitglied in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres ein, so wird der halbe Jahresbeitrag innerhalb eines Monats nach Beginn der Mitgliedschaft, spätestens jedoch am 31. Dezember des Jahres fällig. § 5 [Inkrafttreten] Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 27. März 2002 beschlossen und tritt an diesem Tage in Kraft. Halle a.d. Saale, 27. März 2002 |